Wie viele Apotheken darf eine Ortschaft in Österreich haben?

In Österreich ist die maximale Anzahl der Apotheken in einem Ort gesetzlich begrenzt, und das aus gutem Grund. Es ist für die medizinische Versorgung der Bevölkerung notwendig, dass eine Apotheke ordnungsgemäß betrieben werden kann, und hierzu braucht es als Grundlage eine solide finanzielle Basis.

Deswegen gilt in Österreich per Gesetz, bei einer Neueröffnung einer Apotheke mindestens 5.500 Einwohner pro Apotheke. Hat also ein Ort z.B. 8.000 – 9.000 oder gar 10.000 Einwohner, darf nur eine Apotheke betrieben werden, es ist gesetzlich unmöglich eine zweite Apotheke aufzumachen, dies geht erst ab 11.000 Einwohnern. Angarsk Eine Unterschreitungsmöglichkeit dieser Grenze gibt es seit neustem nur in Orten wo es noch überhaupt keine Apotheke gibt.

Man könnte dann zu Recht fragen, wie kommt ein Ort wie z.B. Kirchberg mit deutlich unter 6.000 Einwohnern zu einer zweiten Apotheke? Laut Gesetz muss die Apothekerkammer so ein Ansuchen negativ bewerten. In diesem Fall wurde es vom Landespräsidenten der Apothekerkammer Tirol dennoch positiv bewertet bzw. begutachtet. Wir dürfen nur hoffen, dass dies in keinerlei Zusammenhang damit steht, dass er selber Miteigentümer der neu errichteten Apotheke ist.

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